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In Schaltung (Bild14) wird nicht ausser acht gelassen, dass nicht nur die Isolation des Übertragers sondern auch der zur Regelung notwendige Optokoppler vor dem Durchbrennen geschützt werden muss. In der Regel wird es natürlich so sein, falls hohe Spannungen an den Transistor des Optokopplers gelangen, Bonddrähte als Sicherungen fungieren und trennen, jedoch ist dies nicht sicher und deshalb sicherheitstechnisch nicht zulässig. Der hochohmige Widerstand R2 und einer Belastbarkeit von 1 Watt begrenzt den durch den Kollektorkreis des Optokopplers fliessenden Strom soweit, dass eine Wärmeentwicklung im Optokoppler ausgeschlossen werden und die 2mm dicke Kunststoffisolation des Optokopplers aufgeschmolzen werden kann.
Um dass die Sicherung F1 (125mA) mit ihrem begrenzen Stromabschaltvermögen von 35A auch dann trennt, wenn das Industrienetz einen Strom von 1500A u.U. liefern kann (so sind die Fehlerannahmen in den Vorschriften) wird ein niederohmiger Vorwiderstand vorgeschaltet, der den Strom bei 250Veff unter 35A zu halten vermag, bis die Sicherung dann durchbrennt, ohne dass sich ein Lichtbogen in der Sicherung bildet oder selbige explosionsartig auseinander fliegt.
All diese Massnahmen dienen einem Ziel, die Energie aus dem Netz nicht auf die Ausgangsseite (Exi-eigensicherer Kreis) gelangen zulassen, egal ob dann das Netzteil noch funktioniert oder nicht.
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